Dies gilt auch für den Trainerstab und die Spieler.

In NRW wird ab dem 19.03.2022, laut den Angaben von der Landeshauptstadt Düsseldorf, mit den aktuellen Corona Regeln die 3G-Regel (corona – geimpft, genesen und getestet) im Freizeitbereich wie folgt gelten. Somit ist es erforderlich, dass bei jedem Betreten der Anlage der TuRU 1880 Düsseldorf ein Impfnachweis, Genesenenbescheinigung (nicht älter 6 Monate) oder ein negativer Antigen-Schnelltest in Verbindung mit einem Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) vorgezeigt wird. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, kann kein Einlass auf die Platzanlage gewährt werden.

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