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Es gilt die 3G Regel!

Dies gilt auch für den Trainerstab und die Spieler.

In NRW wird ab dem 19.03.2022, laut den Angaben von der Landeshauptstadt Düsseldorf, mit den aktuellen Corona Regeln die 3G-Regel (corona – geimpft, genesen und getestet) im Freizeitbereich wie folgt gelten. Somit ist es erforderlich, dass bei jedem Betreten der Anlage der TuRU 1880 Düsseldorf ein Impfnachweis, Genesenenbescheinigung (nicht älter 6 Monate) oder ein negativer Antigen-Schnelltest in Verbindung mit einem Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) vorgezeigt wird. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, kann kein Einlass auf die Platzanlage gewährt werden.

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